Infos zu Corana

1_Schritt-Schritt_(mini-mini).xlsx
Microsoft Excel Tabelle 17.1 KB
2_Schritt-Schritt.xlsx
Microsoft Excel Tabelle 41.1 KB
3_Galopp-Schritt.xlsx
Microsoft Excel Tabelle 33.1 KB
4_Einzel.xls
Microsoft Excel Tabelle 100.0 KB
5_Pferdeprüfung.xlsx
Microsoft Excel Tabelle 16.6 KB
Nennungen_wer.xlsx
Microsoft Excel Tabelle 40.8 KB
Zeiteinteilung.docx
Microsoft Word Dokument 17.2 KB
Tageskurs2022.docx
Microsoft Word Dokument 62.0 KB
Tageskurs2022.pdf
Adobe Acrobat Dokument 142.2 KB
PG-Anmeldeformular.pdf
Adobe Acrobat Dokument 151.7 KB
PG-Anmeldeformular.doc
Microsoft Word Dokument 204.0 KB

Volti-Tag 22.10.2022

Ausschreibung WBO.pdf
Adobe Acrobat Dokument 169.8 KB
Ausschreibung WBO.docx
Microsoft Word Dokument 249.8 KB
Flyer_WBO_2022.pdf
Adobe Acrobat Dokument 165.1 KB
Trainingslager_2022.pdf
Adobe Acrobat Dokument 176.3 KB
Trainingskonzept 16.11.2021.docx
Microsoft Word Dokument 113.2 KB
Ausschreibung_Seb_2021.docx
Microsoft Word Dokument 29.1 KB
Corona Individualtrainingszeiten.xlsx
Microsoft Excel Tabelle 16.0 KB
Trainingsbeginn 04_2021.doc
Microsoft Word Dokument 210.5 KB
Öffnungsmatrix03_2021.docx
Microsoft Word Dokument 271.0 KB
Trainingsbeginn 03_2021.doc
Microsoft Word Dokument 211.5 KB
Kaufvertrag Fiona_Urmel22.12.2020.doc
Microsoft Word Dokument 71.5 KB
Gutschein.pptx
Microsoft Power Point Präsentation 121.1 KB
Corona Individualtrainingszeiten.xlsx
Microsoft Excel Tabelle 12.9 KB
Änderungen Training 13.11.2020-1.docx
Microsoft Word Dokument 17.2 KB
Eltern_Corona_02.11.2020.doc
Microsoft Word Dokument 198.5 KB
Änderungen Training 19.10.2020.docx
Microsoft Word Dokument 18.1 KB
Elterninfo_Oktober_2020.docx
Microsoft Word Dokument 19.5 KB
Hygienekonzept.docx
Microsoft Word Dokument 18.7 KB
Wiederaufnahme des Trainings.docx
Microsoft Word Dokument 17.9 KB

06.05. Einzelheiten vom BRFV zu den Lockerungen

 

Nach der gestrigen Pressekonferenz der Bayerischen Staatsregierung wurde die 4. BayIfSMV (Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) aktualisiert (Stand 05.05.2020).

 

Im § 9 wurde bezüglich des Betriebs von Sportanlagen folgender Text veröffentlicht:

„Teil 4 Sport, Spiel, Freizeit § 9 Sport

(1)

1* Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung sind grundsätzlich untersagt.

2 Der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich kann unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:

1. Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder

privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen,

2. Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1,

3. Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen,

4. kontaktfreie Durchführung,

5. keine Nutzung von Umkleidekabinen,

6. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,

7. keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich,

8. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,

9. keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig,

10. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und

11. keine Zuschauer.

 

2) 1*Der Betrieb zu Trainingszwecken der Berufssportlerinnen und Berufssportler und von Sportlerinnen und Sportlern des olympischen und paralympischen Bundes- und Landeskaders ist zulässig, sofern bei der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt ist, dass die unter Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 bis 11 aufgeführten Voraussetzungen eingehalten werden.

 

2* Trainingseinheiten dürfen ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen erfolgen.

 

Ergänzung des BRFV:

Erfreulich und gleichzeitig wichtig für uns Reitsportler ist der Punkt 3, nach dem die Ausübung unseres Sports allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen wieder erlaubt ist. Das heißt, es ist Reitunterricht im Freien und in der Reithalle mit maximal vier Reitern plus Reitlehrer wieder möglich. Für Schulpferdebetriebe noch nicht befriedigend, jedoch ein erster Schritt zurück zur Normalität.

Wir weisen darauf hin, dass diese Lockerungen erst ab Montag, den 11. Mai 2020, gelten.

     

Handlungsempfehlungen_WiederaufnahmeUnte
Adobe Acrobat Dokument 158.6 KB

Pferdegaudi
Sabine Strohmayer

85368 Moosburg

s.strohmayer@pferdegaudi.de

Tel.: 0151 - 42410188